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Verleih von Eventmodulen www.Hüpfburg-Bene.de

Benedikt Ansmann Vorheide 13    49439 Steinfeld

Tel.05492-557883 Mobil:0176-84820092

 

Mietbedingungen / Nutzungsbedingungen /

1. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.  

2. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter aufzuzeigen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht durch Fotos dokumentiert wurden. 

3. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

 4. Wird die Hüpfburg verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten von 40,00 Euro übernehmen.

 5. Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung, Verkehrsunfall und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter www. Hüpfburg-Bene.de (Benedikt Ansmann) übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.  

6. Bei einer Lieferung gelten folgende Regelungen. Zur Aufstellung und Abbau der Hüpfburg ist ein vom Mieter gestellte Person erforderlich und freier Zugang auf das Veranstaltungsgelände.  

7. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Der PKW-Anhänger ist nur für den Transport der Hüpfburg. Es ist untersagt, den Anhänger anders zu nutzen. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart.  

8. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr von 50 Euro. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.  

9. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.  

10. Bei der Vermietung der Hüpfburg übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

11. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung oder Anlieferung.

13. Die Miet- und Nutzungsbedingungen sind Bestandteile des Vertrages.  

14. Der Mieter haftet für aufgetretene Schäden am Anhänger, die durch den Vermieter verursacht wurden. Er hat den  Anhänger bei Abholung auf Mängel zu überprüfen und falls Mängel  vorhanden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Ansonsten werden diese  Mängel dem Mieter angelastet, der dann die Instandhaltungskosten zu tragen  hat.    

15. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.      

 Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.      

Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.      

Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.     

Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise, siehe Warnhinweise an der Vorderseite der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson  sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.      

Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.     

Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.     

Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände, wie Stifte oder Haarspangen, zu Verletzungen führen.     

Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.     

Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.     

 Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.     

Bei starken Regen ist die Hüpfburg zu räumen, und das Gebläse vom Stromnetz zu trennen und vor Regen zu schützen. Die Hüpfburg ist mit einer Plane abzudecken.

Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden.

Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 5 darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder benutzt werden.

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Spielsteine

Die Vermietung von " Spielstein-Bene" ist für private und gewerbliche Veranstaltungen.

Dem Mieter sind Art, Aussehen und Eigenschaften der Spielstein bekannt. Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

1. Der Vermieter behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei Abholung der Spielsteine eine Kaution in Höhe von  50,00 je 1.000 vermieteter Steine zu verlangen.

2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus der Nutzung der Spielsteine durch den Mieter. Die Haftung des Vermieters für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

3. Die Spielsteine dürfen nur von Personen im Alter ab 3 Jahren genutzt werden, die Nutzung erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

4. Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die komplett angemieteten Spielsteine in Bezug auf Feuer- Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl. Außerdem hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, da in der Vermietungszeit in der die Spielsteine nicht genutzt werden, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden die sichere Unterbringung an einen diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist.

5. Zahlbar ist der Mietpreis jeweils bei Abholung der Mietgegenstände in bar ohne Abzug. Mögliche Regressforderungen wegen Beschädigung oder Diebstahl müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe schriftlich durch den Vermieter geltend gemacht werden.

6. Für Abholung und Rücklieferung ist ausschließlich der Veranstalter zuständig. Soweit Hüpfburg-Bene.de  den Transport übernehmen soll, wird dies mit zusätzlichen Kosten berechnet, je 1.000 Spielsteine und 0,35 Euro je gefahrenen Km berechnet.


70.00 Euro am Tag Verleihgebühr.